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Gerd Schumacher Immobilien

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Diesen Monat neu:
Reihenendhaus

Reihenendhaus, Reihenhaus, Büro / Atelier in Rheinbreitbach zu verkaufen. Preis: 279.000 €

 

2012 Neubau einer Industriehalle im Gewerbegebiet von 53619 Rheinbreitbach.
Industriehalle

 


 

Baugrundstück in Unkel Scheuren


Rheinland-Pfalz erhöht die Grunderwerbssteuer zum 01.03.2012 !!!

Ein Teil der Industriehalle (ca. 600 m²) wird zur Vermietung angeboten werden. Die Grundfläche hat eine Größe von ca. 20 x 30 m. Es ist möglich einen 10t Schwerlastkran in 6.50 m Höhe zur Verfügung zu stellen. Eine Bürofläche könnte eingeplant werden. Die Miethöhe richtet sich nach Ausbau und Mietdauer und wird individuell festgelegt.

Bei Interesse senden Sie bitte eine eMail an info@im63.de

 

Mitglied im Immobilienverband Deutschland
nach oben (Stand 12/2011)


Für die Umwelt  auf Dichtheit geprüft !

Beispiele für eine eigene Satzung zur Dichtheitsprüfung:

- Bad Honnef


- Bonn

 

Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse (NRW / RLP Stand 12/2011)

Während das Bundesland
Nordrhein-Westfalen ein Landesgesetz mit einer entsprechenden Frist erlassen hat, gilt in Rheinland-Pfalz zu diesem Thema nur das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, eine Frist ist darin nicht genannt.

Rheinland-Pfalz (RLP): In Rheinland-Pfalz gibt es keine gesetzliche Frist für eine Überprüfung der Abwasseranschlüsse.

Nordrhein-Westfalen (NRW): Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung grundsätzlich bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.

Bei Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage (insbesondere nach erfolgter Sanierung / Erneuerung) erfolgt die Dichtheitsprüfung sofort nach deren Fertigstellung.

Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt hat oder wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit der Überprüfung der öffentlichen Kanäle koppelt. In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung bis spätestens 2023 erfolgen.

Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzgebieten, wenn

  • die privaten Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden
  • die industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.

Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung von im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser ist § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW.
(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)

nach oben (Stand 07/2011)


Fachwerkhausbrand

 


Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz (Stand 07/2011)

Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz (§ 44 Abs. 8):
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren (Nachrüstpflicht bis 31. Juli 2012) nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“

Bislang gibt es keine Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen ! (Stand 07/2011)

Im Internet findet man zu den Begriffen Brandmelder oder Rauchmelder die wichtigsten Hinweise was Modelle und Montage angeht. Rauchmelder erhält man in der Preisklasse um 20,-- € im Baumarkt und sollten in keinem Haushalt fehlen. Die Montage ist denkbar einfach und sollte nach Herstellervorgaben erfolgen. Meist sind zwei Löcher zu bohren, Dübel rein und Rauchmelder anschrauben.

Von der Idee die Rauchmelder an die Decke zu kleben sollte man Abstand nehmen, da im Brandfall die Versicherungsschutz fehlt. Einige Versicherungen fördern die Anschaffung von Rauchmeldern über einen entsprechenden Rabatt.

Umlegung der Kosten auf den Mieter:
Die Kosten für Anschaffung, Installation und Wartung der Rauchwarnmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen.


Installationskosten: max 11% der Investitionskosten jährlich durch Erhöhung der Miete

Wartungskosten: Bestandteil der jährlichen Nebenkostenab-rechnung

Beispielrechnung:

3 x Brandmelder
a´ 20,-- €

60,-- €
Montage durch einen Handwerker

50,-- €
Investitionskosten gesamt

110,--
Umlage 11% / Jahr

12,10 €
Umlage auf die Miete pro Monat 1,01 €

 

nach oben (Stand 06/2011)

Der Eigentümer hat die Wahl zwischen zwei Arten des Energieausweises

1. Verbrauchsorientiert
dazu benötigt werden:
- Heizkostenabrechnungen
- Rechnungen Energielieferant
- oder Verbrauchsmessungen

der letzten 36 Monate für das gesamte Gebäude! Die Unterlagen müssen lückenlos vorhanden sein.

2. Bedarfsorientiert
dabei werden die Bauteile energetisch bewertet wie z.B.
- Aussenwände - Fenster - Dachflächen - Bodenplatten - Außenbauteile - Anlagentechnik

Der Eigentümer hat keine
Wahl,
wenn das Gebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat und der Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 gestellt wurde und das Objekt nicht später dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 angepasst wurde.


 

Energieausweis für Gebäude nach Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009)

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Anhaltspunkte zu den zu erwartenden Heizkosten. Durch den Ausweis wird der Energiestandard von Gebäuden vergleichbar.

Wann wird eine Energieausweis benötigt?

Wann: bei Verkauf von Gebäuden und Gebäudeteilen (ab 01/2009)
  bei Vermietung von Gebäuden und Gebäudeteilen (ab 01/2009)
  bei Neubau und größerer Sanierung von Gebäuden (ab 10/2007)
  bei Verkauf oder Vermietung von Nichtwohngebäuden (ab 06/2009)
   
Wann nicht: bei Eigentumswechsel durch Erbe oder Zwangsversteigerungen
  gegenüber Mietern in bestehenden Mietverhältnissen
  bei Selbstnutzung im Eigenheimbereich
  für denkmalgeschützte Gebäude
  für Gebäude mit eine Nutzfläche bis zu 50 m²

Kosten Eine Gebührenordnung für die Erstellung eines Energieausweises gibt es nicht.
Ein verbrauchsorientierter Ausweis basiert nur auf die Unterlagen mit denen der Verbrauch belegt wird und bei seriösen Ausstellern auf einer kurzen Besichtigung des Gebäudes. Hier liegen die Kosten ab ca. 75,-- € für ein Zweifamilienhaus.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist schon aufgrund der vielen technischen Daten die erfasst werden müssen aufwendiger und damit teurer und fängt bei ca. 450,-- € an. Hier gilt, je mehr Daten durch vorhandene Bauunterlagen erbracht werden können, desto weniger Aufwand hat der Ersteller des Ausweises.
Vorsicht bei kostengünstigen Angeboten z.B. über das Internet. Der Ausweisaussteller muss sich ein Bild des Gebäudes machen können, um die Angaben des Eigentümers auf Plausibilität prüfen zu können, dies ist in vielen Fällen nicht möglich.
Ratsam ist es einen Vertrag mit dem Aussteller eines Energieausweises zu machen und klar zu regeln, wer welche Unterlagen beschafft. Stellt man erst später fest, dass man z.B. keine genauen Maße des Gebäudes vorlegen kann, würde ein neues Aufmaß die Kosten schon in die Höhe treiben. (Die hier angegeben Kostenbeispiele wurden bei lokalen Anbietern ermittelt und können je nach Anbieter variieren!)

Energieausweis
Der Energieausweis besteht aus mind. 4 Seiten:

1. Allgemeine Angaben
2. Berechneter Energiebedarf
3. Erfasster Energieverbrauch
4. Erläuterungen

Ein Energieausweis hat
10 Jahre Gültigkeit.

KfW Förderprogramme:
430 Investitionszuschuss
151 zinsgünstiger Kredit für energieeffiziente Sanierung
431 Sonderförderung für die Baubegleitung
414 günstiges Darlehn

Quelle aller Informationen zum Ernergieausweis (ohne Kostenangaben) ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Berlin.

nach oben (Stand 06/2011)


Dachboden

 


Dachdämmungspflicht bis Ende 2011 (EnEV 2009)

Die EnEV (Energieeinsparverordnung von 2009) sieht vor, dass alle Dachböden eine Wärmedämmung bis Ende 2011 erhalten. Jeder Hausbesitzer kann wählen ob er das Dach oder den Dachboden wärmeisoliert, falls dieser nicht als Wohnraum genutzt wird.

Beim Kauft eine Immobilie ist der neue Eigentümer in der Pflicht eine entsprechende Dämmung anzubringen.

Die Bauämter sind aufgefordert entsprechend zu kontrollieren und können ggf. Bußgelder verhängen.

Ausnahme: Eigenheimbesitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Sie sind von der Pflicht freigestellt, wenn sie vor dem 01.02.2002 schon Eigentümer der Immobilie waren und eine Wohnung selbst bewohnen.

Beispiel: Dachbondendämmung 70 m² (kein Wohnraum)
  20 cm hoher Energiesparboden (Dämmung)
  + Dampfbremsfolie für unter die Dämmung
  + Klebeband für Überlappungen der Folie
  + Klebstoff für zwischen die Bahnen
  + neue gedämmte Dachbodenluke (ca. 270,-- €)
  im Fachhandel ohne Montage ca. 1.700,-- €

 




Energiefreundlich oder nicht?

Hierauf achten Immobilienkäufer
(Top 5):

1. Außendämmung
(70,0 Prozent)

2. moderne Heizungsanlage
(69,3 Prozent)

3. Fenster mit Mehrfachverglasung
(65,0 Prozent)

4. Dachdämmung
(54,5 Prozent)


5. Solarthermieanlage
(9,2 Prozent)

nach oben (Stand 05/2011)
 

 

Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 5 % in NRW geplant! (Stand 06/2011)

Es gibt Überlegungen die Grunderwerbssteuer in NRW von derzeit
3,5 % auf 5 % zu erhöhen.

Pläne sich ein Immobilienobjekt zuzulegen würden sich dadurch um 1,5% erhöhen, was bei einem Einfamilienhaus von 300.000,-- € mit 4.500,-- € zu Buche schlägt. Insgesamt wären nach Unterschrift des Kaufvertrages 15.000,-- € an den Staat zu zahlen.

Auf der einen Seite werden Bauvorhaben gefördert (KFW, Wfa) um die Wirtschaft in Schwung zu bringen und die Umwelt zu schonen, auf der anderen Seite greift man dem zukünftigen Eigentümer in die Tasche und erhöht die Grunderwerbssteuer.

Ein einheitlicher Steuersatz für Deutschland gibt es leider nicht, und so muss gerade der Immobilienmakler der über Landesgrenzen hinweg tätig ist (Beispiel: Ein Haus in Rheinbreitbach steht in Rheinland-Pfalz und ein Haus in Bad Honnef steht in NRW) den Interessenten entsprechend richtig beraten
.

3,5%
Rheinland-Pfalz
Baden-Würtenberg
Bayern
Hessen
Sachsen
Mecklenburg-Vorpommern

4,0%
Saarland

4,5 %
Sachsen-Anhalt
Niedersachen
Berlin
Bremen
Hamburg

5,0%
Brandenburg
Thüringen
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen (01.10.2011)
Schleswig-Holstein (01.01.2012)
Rheinland-Pfalz (01.03.2012)

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